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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2015 - 1 L 207/15   

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https://dejure.org/2015,46733
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2015 - 1 L 207/15 (https://dejure.org/2015,46733)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09.12.2015 - 1 L 207/15 (https://dejure.org/2015,46733)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 09. Dezember 2015 - 1 L 207/15 (https://dejure.org/2015,46733)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1315
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BVerwG, 11.10.2012 - 5 C 20.11

    Unterhaltsvorschussgesetz; Verwaltungsakt; Leistungsbescheid;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2015 - 1 L 207/15
    Die Obliegenheit nach § 1 Abs. 3 UVG begründet ein Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen den Beteiligten, an das § 5 Abs. 1 Nr. 1 UVG anknüpft, indem er die Verletzung jener Obliegenheit mit Mitteln des öffentlichen Rechts sanktioniert (BVerwG, Urt. v. 11.10.2012 - 5 C 20/11 -, juris Rn. 13).
  • BVerfG, 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09

    Verletzung der Rechtsweggarantie (Art 19 Abs 4 S 1 GG) durch zu restriktive

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2015 - 1 L 207/15
    Dabei berücksichtigt der Senat, dass die Voraussetzungen an eine Berufungszulassung mit Blick auf Art. 19 Abs. 4 GG nicht überspannt werden dürfen (vgl. BVerfG, Beschl. v. 22.08.2011 - 1 BvR 1764/09 -, NVwZ-RR 2011, 963).
  • BVerwG, 22.06.2006 - 5 B 42.06

    Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache im verwaltunggerichtlichen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2015 - 1 L 207/15
    Das Verwaltungsgericht hat zu Recht darauf abgestellt, dass weder Wortlaut noch Entstehungsgeschichte noch Sinn und Zweck der Regelung dafür sprechen, dass die Ersatzpflicht nach § 5 Abs. 1 UVG von weiteren in der Vorschrift nicht geregelten Voraussetzungen abhängen könnte (vgl. BVerwG, Beschl. v. 22.06.2006 - 5 B 42/06 -, juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.10.1993 - 8 A 3347/91

    Weigerung zur Auskunftserteilung; Mitteilung des erforderlichen Wissens;

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2015 - 1 L 207/15
    Diese Frage ist für den hier geltend gemachten Erstattungsanspruch unerheblich (so OVG Münster, Urt. v. 29.10.1993 - 8 A 3347/91 -, juris Rn. 50 und OVG Greifswald, Beschl. v. 04.03.2008 - 1 O 33/08 -).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 23.07.2015 - 1 L 28/13

    Kalkulation des Kurbeitrags

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2015 - 1 L 207/15
    Ist eine Entscheidung in je selbstständig tragender Weise mehrfach begründet, so muss im Hinblick auf jeden der Begründungsteile ein Zulassungsgrund dargelegt werden und gegeben sein (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. etwa OVG Greifswald, Beschl. v. 23.07.2015 - 1 L 28/13 -, juris Rn. 8).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 14.09.2012 - 1 L 195/10

    Zu den Anforderungen an ein verwaltungsgerichtliches Zulassungsverfahren zur

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.12.2015 - 1 L 207/15
    Dazu bedarf es einer substantiierten Darlegung, aus welchen Gründen ein von dem Verwaltungsgericht eingenommener Rechtsstandpunkt bzw. die vom Verwaltungsgericht festgestellten Tatsachen zweifelhaft geworden sind (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. OVG Greifswald, Beschl. v. 14.09.2012 - 1 L 195/10 -, juris Rn. 31).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 12.11.2019 - 1 L 502/15

    Ausbildungs- und Studienförderungsrecht: Einwand der Verfassungswidrigkeit der

    Eine Streitsache weist besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 2 VwGO auf, wenn ihre Beurteilung voraussichtlich im Verhältnis zu den Standards verwaltungsgerichtlicher Entscheidungen überdurchschnittliche Anforderungen stellt (vgl. nur OVG Greifswald, Beschl. v. 09.12.2015 - 1 L 207/15 -, juris Rn. 9).

    Hierzu gehört, dass die klärungsbedürftige konkrete Rechtsfrage bezeichnet und dargestellt wird, woraus sich die grundsätzliche Bedeutung dieser speziellen Rechtsfrage ergibt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. nur OVG Greifswald, Beschl. v. 09.12.2015 - 1 L 207/15 -, juris Rn. 14).

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